Moosbach und seine Marktrechte

Mit dem Ministerialen der Grafen von Sulzbach "Reginboto de Mosebach" erschien der Ort zwischen 1143 und 1149 zum ersten Male in seiner nun mehr als 850-jährigen Geschichte. Aufgrund seiner günstigen geographischen Lage entwickelte sich Moosbach bald zu einem Zentrum der Märkte, des Handwerks und der Zünfte. Die Moosbacher Marktrechte gehen auf eine herrschaftliche Marktverfassung zurück. Das Marktrecht bezog sich hierbei auf einen Teil des Amtes Treswitz mit dem Hauptort Moosbach. Bürgermeister und Rat von Moosbach wurden aus mehreren zum Gericht gehörenden Ortschaften gewählt. Schon ab 1410 wurde Moosbach zu sämtlichen Landschafts- und Bezirkszusammenkünften geladen und leistete Abgaben wie Städte und Märkte. In der Handwerksordnung für die Schneider von 1543 wurde Moosbach von Pfalzgraf Friedrich als "Markt" tituliert. Mit den Freiheitsbriefen von 1608 wurden dann die Marktrechte Moosbachs erneuert und 1708 durch den Römischen Kaiser Josef I. erweitert. Bei den monatlichen Moosbacher Viehmärkten wurden auf dem Marktplatz und den Nebenstraßen oftmals bis zu 1.400 Stück Großvieh aufgetrieben. Außerdem fanden auf dem Marktplatz jeden Mittwoch ein Wochenmarkt sowie jährlich drei Jahrmärkte statt. Die Bewohner der Ortschaften Burgtreswitz, Altentreswitz, Kößing, Böhmischbruck, Ödpielmannsberg, Saubersrieth, Niederland, Rückers-rieth, Tröbes, Gaisheim, Heumaden, Isgier und Gröbenstädt waren angehalten, die Wochenmärkte zu be-suchen. Ein verheerender Brand vernichtete Moosbach im Jahre 1848 bis auf nur vier Häuser.

       
    Teil I Teil II Teil III