Der Galgenranger- Richtstätte des Pflegeamtes Treswitz

Ein Richter zu Treswitz ist erstmals 1353 urkundlich nachweisbar. Er führte die niedere Gerichtsbarkeit aus und war für die Verurteilung einfacher Vergehen (Beleidigung, Verleumdung, leichte Körperverletzung usw.) zuständig. 1585 erhielt das Pflegamt zu Treswitz die hohe Gerichtsbarkeit (Hoch-, Blut- und Halsgericht). Der Pfleger, der auch das Richteramt innehatte, konnte nun auch Todesurteile aussprechen. Jedoch musste er vor deren Vollstreckung das Stadtgericht in Neuburg an der Donau einschalten. Die Richtstätte befand sich am "Galgenranger", den so genannten Galgenäckern. Das Todesurteil wurde für schwerste Verbrechen, wie Mord und Totschlag, Brandstiftung, Notzucht, schweren Diebstahl und dergleichen ausgesprochen. Folterungen, auch "Tortur" (Qualen, Schmerzen, Marter, Pein) genannt, wurden in der Burg Treswitz durchgeführt. Sie waren ein rechtliches Mittel, den beharrlich schweigenden Beschuldigten zum Geständnis zu bringen oder ihn vom Tatverdacht zu reinigen. Hauptsächliche Foltermethoden in Treswitz waren das Aufziehen, die Daumenschraube und Hiebe mit der Spitzrute. Der Scharfrichter aus Amberg und seine Folterknechte wurden für ihre Dienste entlohnt. Für Richten mit dem Strang einschließlich Leiter anlehnen und Hinaufführen wurden 2 Gulden verlangt. Die Finger stutzen kostete 1 Gulden, Zunge, Nase oder Ohren abschneiden sowie Stirn und Backen brennen 1 Gulden und 30 Kreuzer, das Richten durch das Rad einschließlich Hinausführen und Einflechten 3 Gulden, Auspeitschen mit Ruten und an den Pranger stellen 1 Gulden und 30 Kreuzer, auf die Folter spannen mit Daumenschrauben anlegen 1 Gulden. Eine verweste Person abnehmen und vergraben wurde mit 8 Gulden entlohnt. Wurde die Folter ohne Geständnis überstanden, so galt die Person als unschuldig. Die Folter wurde im Jahre 1805 abgeschafft. 1809 erging die allerhöchste Verordnung, die Richtstätten zu zerstören. Im selben Jahr wurde das Landgericht Burgtreswitz nach Vohenstrauß verlegt. Der Treswitzer "Galgen" gehörte nach mehr als 200 Jahren der Vergangenheit an.

       
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